Was muss ich tun, wenn mein Kind krank ist?

Bitte melden Sie Ihr Kind telefonisch am ersten Tag der Krankheit ab. Nutzen Sie auch den Anrufbeantworter!

 

Sekretariat: Frau Heinicke (0345) 7759733

 

Am ersten Schulbesuchstag nach Krankheit ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Sollte Ihr Kind länger als drei Tage zu Hause bleiben, muss ein ärztliches Attest vorliegen.

 

Sollte Ihr Kind länger als 5 Tage nicht in der Schule gewesen sein (jede Art von Erkrankung sowie nach den Ferien), muss mit Betreten des Schulgeländes der Angabenzettel zum Gesundheitszustand ausgefüllt bereit gehalten werden. Sie können das Formular hier → auf der Seite des Schulamtes herunterladen. Vor den Ferien erhalten die Kinder ein Exemplar durch den Klassenlehrer.

 

Gesonderte Hinweise zur Corona-Pandemie im Schulbetrieb finden Sie hier →.

Meldepflichtige Infektionen laut Infektionsschutzgesetz

Beachten Sie bei einer Erkrankung Ihres Kindes bitte die folgenden 3 Regeln:


1. Wenn Ihr Kind ernsthaft erkrankt ist, also hohes Fieber, unerklärliche Müdigkeit, wiederholtes Erbrechen oder länger als 1 Tag dauernden Durchfall hat, holen Sie bitte den Rat Ihres Kinderarztes ein.

Wenn Ihr Kind an den folgenden Krankheiten leidet oder der Verdacht einer solchen Erkrankung besteht, melden Sie Ihr Kind bitte nicht einfach nur in der Schule krank, sondern nennen Sie uns die Diagnose des Kinderarztes. Hierzu sind Sie gesetzlich verpflichtet. Zum Schutz der anderen Kinder sind wir verpflichtet, diese Erkrankungen dem Gesundheitsamt zu melden. Dies hat für Sie keinerlei negative Folgen. Es geht lediglich darum, zu erkennen, wo eine für Kinder gefährliche Krankheit aufgetreten ist und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um eine Ausbreitung zu verhindern. Außerdem werden wir die anderen Eltern – selbstverständlich in anonymisierter Form – über das Auftreten der Krankheit informieren.

  • Läuse und Krätze
  • Masern
  • Mumps
  • Scharlach/ Streptokokken-Infektion
  • Hepatitis A oder E
  • EHEC/ ansteckender Durchfall
  • Meningokokken-Infektion
  • Windpocken
  • Diphtherie
  • Hirnhautentzündung
  • Virales hämorrhagisches Fieber
  • Typhus/ Paratyphus
  • Keuchhusten
  • ansteckende Lungentuberkulose
  • Borkenflechte
  • Polio (Kinderlähmung)
  • Cholera
  • bakterielle Ruhr

2. Ihr Kind darf so lange die Schule nicht besuchen, bis Ihr Kinderarzt bescheinigt, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.

 

3. Teilen Sie der Schulleitung bitte auch mit, wenn jemand in Ihrem Haushalt an folgenden Krankheiten leidet. Auch dann darf Ihr Kind so lange die Schule nicht besuchen, bis ein Arzt festgestellt hat, dass keine Ansteckungsgefahr besteht.

 

Masern

Mumps

 

EHEC

Diphtherie

Hirnhautentzündung                

Meninogokokken-Infektion

Kinderlähmung

Bakterielle Ruhr

Hepatitis A oder E

Typhus/Paratyphus

Virales hämorrhagisches Fieber

Pest

Cholera

Ansteckende Lungentuberkulose

 

Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, Kinderlähmung, Typhus, Hepatitis A und Windpocken gibt es wirksame Schutzimpfungen. Bedenken Sie, dass ein wirksamer Impfschutz nicht nur Ihr Kind, sondern auch andere Menschen schützt. Ihr Kinderarzt oder das Gesundheitsamt informieren Sie gern über die bestehenden Impfmöglichkeiten.

Bitte unterstützen Sie uns beim Gesundheitsschutz an unserer Schule. Denn nur, wenn wir alle zusammenarbeiten, können wir die Kinder vor schwer verlaufenden, ansteckenden Krankheiten wirksam schützen.




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